Heimarbeit 18.03.2020

Heimarbeit/Home-Office/Telearbeit

Wie auch von der Bundesregierung empfohlen, arbeiten mittlerweile viele Arbeitnehmer von zu Hause aus. Nachfolgend dürfen wir Ihnen die wichtigsten Regeln für die Heimarbeit darstellen und auch Muster für eine Home-Office-Vereinbarung beziehungsweise eine Erklärung für die notwendigen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Datenschutz zur Verfügung stellen. Bezüglich dieser Vertragsentwürfe weisen wir darauf hin, dass es sich um Vorlagen handelt, die im Einzelfall zu adaptieren sind und wir als Steuerberater keine Haftung diesbezüglich übernehmen können. 

Es empfiehlt sich jedenfalls eine schriftliche Vereinbarung über die Heimarbeit abzuschließen. Die Vereinbarung für die Heimarbeit ist als Zusatz zu dem bereits bestehenden Dienstvertrag zu betrachten. Daher können einzelne Vereinbarung direkt auf den Dienstvertrag Bezug nehmen. Folgende Punkte sollten auch bei der Heimarbeit beachtet werden:

  • Die täglichen Höchstarbeitszeiten sind einzuhalten
  • Die Arbeitszeiten müssen aufgezeichnet werden
  • Die täglichen (Nacht-)Ruhezeiten (11 Stunden) sind einzuhalten
  • Ruhepause nach 6 Stunden (Halbe Stunde Pause) ist einzuhalten
  • Sonn- und Feiertagsarbeitsverbot (außer bei Anordnung, Achtung Zuschläge)
  • Konkreter Arbeitsplatz (Küche, Arbeitszimmer, …) sollte definiert sein; dies kann im Falle eines Unfalls wichtig sein, um zu definieren, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt