NPO Unterstützungsfonds

29.07.2020

Non-Profit-Organisation (NPO) Unterstützungsfonds

Die Bundesregierung hat die Richtlinie zur Förderung der NPO´s erlassen, welche am 6. Juli 2020 in Kraft getreten ist.

Förderfähige Organisationen

Diese Förderungen können alle NPO´s (vor allem gemeinnützige Vereine), freiwillige Feuerwehren und anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften, die von einem durch Corona bedingten Einnahmenausfall betroffen sind, beantragen.

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Berechnung der Förderhöhe

Die Förderung ruht auf 2 Säulen:

  1. Es werden die Kosten, die während der Krise angefallen sind, ersetzt.
  2. Im Rahmen des Struktursicherungsbeitrags werden 7% der Einnahmen des Jahres 2019 als Förderung ausbezahlt.

Die Förderung ist aber mit dem Einnahmenausfall gedeckelt. Es werden die Einnahmen der ersten 3 Quartale 2020 mit den Einnahmen der ersten 3 Quartale 2019 (oder ein Durschnitt der ersten 3 Quartale 2018 und 2019)  verglichen. Die Differenz daraus ist die maximale Förderung.

Ad 1. Die Kosten, die während der Krise angefallen sind, sind jene, die im Zeitraum von 1. April 2020 bis 30. September 2020 entstanden sind (bei einem Einnahmen-Ausgaben-Rechner nach Zufluss-Abfluss-Prinzip) bzw. entstehen werden (Schätzung). Es muss sich um Kosten handeln, die ausschließlich zur Erfüllung der statutengemäßen Aufgaben anfallen. Laut telefonischer Rücksprache auch Kosten der begünstigungsschädlichen Geschäftsbetriebe, sofern diese in den Statuten zur Mittelbeschaffung angeführt sind.

Die förderbaren Kosten sind als folgende Kosten genauer definiert:

  1. betriebsnotwendige Zahlungsverpflichtungen wie Miete und Pacht
  2. betriebsnotwendige Versicherungsprämien
  3. Zinsaufwendungen für Kredite, Darlehen und Finanzierungskostenanteile
  4. betriebsnotwendige vertragliche Zahlungsverpflichtungen, die nicht das Personal betreffen
  5. Kosten des Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers für diesen Antrag
  6. betriebsnotwendige Lizenzkosten
  7. Zahlungen für Wasser, Energie, Telekommunikation, Reinigungskosten und Betriebskosten von Liegenschaften.
  8. Wertverlust bei verderblicher oder saisonaler Ware (wie beim Fixkostenzuschuss)
  9. Personalkosten von nicht kündbaren (aufgrund des Behinderteneinstellungsgesetzes) und nicht für Kurzarbeit bestimmbaren DienstnehmerInnen.
  10. betriebsnotwendige Aufwendungen, die nicht das Personal betreffen (Pauschale Reiseaufwände dürfen angegeben)
  11. Frustrierte Aufwendungen, die nachweislich einer Veranstaltung zugerechnet werden können, die aufgrund COVID-19 abgesagt wurde, allerdings nur, wenn diese Kosten vor 10. März 2020 angefallen sind

Explizit ausgenommen sind unter anderem Kosten für Investitionen, Instandhaltung, Rückzahlung von Darlehen oder Krediten und Personal.

 

Ad 2. Einnahmen sind alle Zuflüsse an Geldmitteln, ausgenommen Darlehens- und Kreditaufnahmen, Verkauf von Anlagevermögen und Zahlungen von verbundenen Organisationen.

Also zählen auch Mitgliedsbeiträge, Subventionen, Spenden zu den Einnahmen.

Auszahlung der Förderung

Sofern Anträge vor dem 30. September 2020 gestellt werden, wird die Hälfte des beantragten Betrags ausbezahlt. Ausgenommen davon sind Förderungen unter EUR 3.000,-, die zur Gänze ausbezahlt werden und Förderungen zwischen EUR 3.000,- und EUR 6.000,-, bei denen EUR 3.000,- bezahlt werden.

Nach dem 30. September ist die beantragte Förderung anhand tatsächlicher Zahlen nachzuweisen. Dann wird der Restbetrag der Förderung ausbezahlt (abhängig auch von den zur Verfügung stehenden Budgetmitteln in der Höhe von EUR 665 Mio.).

Beantragung der Förderung

Die Beantragung erfolgt über das Portal der aws (Austria Wirtschaftsservice).

Die förderwerbende Organisation kann den Antrag selber stellen. Sofern aber mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt sind, die Einnahmen des Jahres 2019 mehr als EUR 120.000,- waren oder die Förderung über EUR 12.000,- ist, muss eine Bestätigung eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers (nicht Bilanzbuchhalter) beigebracht werden.

Im Rahmen der Antragstellung muss eidesstattlich erklärt werden, dass alle Angaben korrekt sind und alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

Weitere Förderungen und Maßnahmen

in Zusammenhang mit der Coronakrise

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