Klienteninfo 25.09.2020

Bezugnehmend auf unsere Klienteninfo vom 18. September 2020 hat es vom Bundesministerium für Finanzen eine Klarstellung in Bezug auf die Steuerstundungen gegeben. Entgegen der Meinung der Kammer der Steuerberater gibt es bei den Steuerstundungen zwei Alternativen: 

1.Automatische Stundung

2. Ratenansuchen

Die Details dazu finden Sie in der Klienteninfo.