Klienten-Info: Februar 2019

Inhalt Klienten-Info Februar 2019

  • Arbeitnehmerveranlagung – Holen Sie sich Ihr Geld vom Finanzamt zurück.
  • Einreichung Einkommenssteuererklärung 2018
  • Durchführungsverordnung zur Hinzurechnungsbesteuerung bei Passiveinkünften besteuerter Körperschaften
  • Richtwertmietzins ab 1.4.2019

Von der großen Steuerreform 2020 gibt es nach wie vor keine weiteren Details. Der Ministerrathat lediglich am 3.4.2019 ein „Digitalsteuerpaket“ beschlossen. Hier soll demnachst einGesetzesentwurf zur Begutachtung vorgelegt werden.

Als Steuerpflichtiger kann man sich daher den alltaglichen Themen zuwenden, wie z.B. bekomme ich auch heuer Geld vom Finanzamt zurück? Ende Februar wurden ja die Lohnzettel und die Spenden-, Kirchenbeitrags- und bestimmte Versicherungsmeldungen für 2018 von den jeweiligen Organisationen an das Finanzamt übermittelt. Wir informieren Sie ausführlich, wie Sie zu Ihrer Lohnsteuergutschrift kommen können. Selbstverständlich erfahren Sie auch, bis wann Sie zu einer Abgabe der Steuererklärung für 2018 verpflichtet sind.

Über die steuerlichen Auswirkungen eines ungeregelten Austritts Großbritanniens aus der EU haben wir bereits in der letzten KlientenInfo berichtet. Ob dieser kommt, und wenn ja, wann, steht nach wie vor in den Sternen. Unternehmer, die sich Vorsteuern aus Großbritannien zurückholen wollen, sollten sich jedenfalls beeilen und noch bis spatestens 12.4.2019 die einfachere elektronische Abwicklung über FinanzOnline wahlen.

Und so kurz vor Ostern darf natürlich auch ein Beitrag über die neue Karfreitagsregelung nicht fehlen.

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen ein interessantes Lesevergnügen und ein frohes Osterfest!

FÜR MEHR KUNDENSERVICE. UNSER NACHT- UND WOCHENENDBRIEFKASTEN.

Auf Kundenanforderungen Rücksicht nehmen: Wir bieten Ihnen mit unserem Nacht- und Wochenendbriefkasten die Möglichkeit, auch außerhalb unserer Geschäftszeiten Ihre Unterlagen einfach und sicher bei uns abzugeben. In dem fix mit der Wand verschraubten Briefkasten können Sie Belege sowie Ordner einwerfen, wann immer Sie wollen. Da wir wissen, dass Zeit – vor allem Ihre Zeit – kostbar ist, haben wir diesen Service ins Leben gerufen. So müssen Sie nicht während Ihrer Arbeitszeit zu uns kommen – und wir können trotzdem schnell Ihre Daten bearbeiten. Alles in Ihrem Sinne, alles für mehr Flexibilität in der Abwicklung.
  • Optimal geschützt – vor Witterung als auch Zugriffen
  • Geeignet für Belege bis hin zu Ordnern
     
    Einfach zu finden bei unserer Tiefgarageneinfahrt in der Lederergasse 32, 4020 Linz, rechts hinter der Wand:
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