Zahlungserleichterungen

Alle seit Beginn der Pandemie (16. März 2020) fällig gewordenen Steuern, werden bis 15. März 2021 zinsfrei gestundet.

Dann kann auf Ratenzahlung (15 Monate; bis Juni 2022) beantragt werden. Der Zinssatz beträgt 2% über dem Basiszinssatz.

Sobald zumindest 40% des Betrages zurückbezahlt sind, kann ein neues Ratenansuchen gestellt werden, sodass der Restbetrag binnen weiterer 21 Monate (längstens bis Ende März 2024) bezahlt wird.

Titelbild vom Podcast 1002 Meinungen mit Markus Raml und Paul Eiselsberg

1002 Meinungen

Bild des Steuermuseums in der Kanzlei Raml und Partner

Steuermuseum

Zwei Mitarbeiterinnen der Kanzlei bei der Verleihung des INEO

INEO

Der Rote Faden