Videoupdate: Kryptowährung

Aufgrund des Begutachtungsentwurfs zur ökosozialen Steuerform, wird es in Bezug auf Kryptowährungen zu einigen Änderungen kommen. 
Wir haben die wichtigsten Infos für Sie zusammengefasst, allerdings ohne Gewähr, da noch nicht fix ist, ob dies im selben Wortlaut auch Gesetz wird:

Kryptowährungen, die vor 28.2.2021 erworben wurden sind „Altvermögen“ und werden wie bisher besteuert. Wurden die Kryptos vor 28.2.2021 erworben gelten diese als steuerfrei. Außer der Verkauf erfolgt innerhalb eines Jahres, dann werden diese mit dem laufenden Tarif besteuert.

Kryptos, die nach dem 28.2.2021 erworben wurden, fallen unter die neue gesetzliche Regelung.

Wir halten euch am laufenden sobald wir Neuigkeiten haben.

Titelbild vom Podcast 1002 Meinungen mit Markus Raml und Paul Eiselsberg

1002 Meinungen

Bild des Steuermuseums in der Kanzlei Raml und Partner

Steuermuseum

Zwei Mitarbeiterinnen der Kanzlei bei der Verleihung des INEO

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