Videoupdate: Kryptowährung

16.11.2021
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Aufgrund des Begutachtungsentwurfs zur ökosozialen Steuerform, wird es in Bezug auf Kryptowährungen zu einigen Änderungen kommen. 
Wir haben die wichtigsten Infos für Sie zusammengefasst, allerdings ohne Gewähr, da noch nicht fix ist, ob dies im selben Wortlaut auch Gesetz wird:

Kryptowährungen, die vor 28.2.2021 erworben wurden sind „Altvermögen“ und werden wie bisher besteuert. Wurden die Kryptos vor 28.2.2021 erworben gelten diese als steuerfrei. Außer der Verkauf erfolgt innerhalb eines Jahres, dann werden diese mit dem laufenden Tarif besteuert.

Kryptos, die nach dem 28.2.2021 erworben wurden, fallen unter die neue gesetzliche Regelung.

Wir halten euch am laufenden sobald wir Neuigkeiten haben.

FÜR MEHR KUNDENSERVICE. UNSER NACHT- UND WOCHENENDBRIEFKASTEN.

Auf Kundenanforderungen Rücksicht nehmen: Wir bieten Ihnen mit unserem Nacht- und Wochenendbriefkasten die Möglichkeit, auch außerhalb unserer Geschäftszeiten Ihre Unterlagen einfach und sicher bei uns abzugeben. In dem fix mit der Wand verschraubten Briefkasten können Sie Belege sowie Ordner einwerfen, wann immer Sie wollen. Da wir wissen, dass Zeit – vor allem Ihre Zeit – kostbar ist, haben wir diesen Service ins Leben gerufen. So müssen Sie nicht während Ihrer Arbeitszeit zu uns kommen – und wir können trotzdem schnell Ihre Daten bearbeiten. Alles in Ihrem Sinne, alles für mehr Flexibilität in der Abwicklung.
  • Optimal geschützt – vor Witterung als auch Zugriffen
  • Geeignet für Belege bis hin zu Ordnern
     
    Einfach zu finden bei unserer Tiefgarageneinfahrt in der Lederergasse 32, 4020 Linz, rechts hinter der Wand:
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