Videoupdate 14.04.2021

Am 15. April endet die Frist zur Beantragung des Ausfallbonus für November, Dezember und Jänner.

Für unsere Klienten die wir laufend bei der Buchhaltung betreuen, haben wir bereits die Fördermöglichkeit berechnet –
Falls Sie in einem dieser Monate von zumindest 40% Umsatzausfall zum Vorjahr betroffen waren, können Sie bis zum 15. April die Förderung beantragen. Weitere Details finden Sie im Videoupdate.

Zum 12. Mal Steuerberater des Jahres

Raml und Partner beim Linzer Marathon

Wahl zum Steuerberater des Jahres

Zertifizierung Familie und Beruf