Fixkostenzuschuss I

Der Fixkostenzuschuss ist abhängig vom Umsatzausfall.
Der Umsatzausfall ist immer nach dem durchschnittlichen Umsatzausfall des beantragten Zeitraumes (maximal drei Monate, die zusammenhängen müssen) zu bemessen. 

Der Fixkostenzuschuss I kann für Zeiträume 16. März bis 15. September beantragt werden. Ersetzt werden also die Teile der Fixkosten von maximal 3 zusammenhängenden Monaten 

• Monate jeweils vom 16. Tag bis 15. Tag eines Monats
(z.B.: 16. März bis 15. April)

• Alternativ: 2. Quartal

Höhe der Förderung:
• 40-60%   Umsatzausfall:  25% der Fixkosten werden ersetzt
• 60 -80%   Umsatzausfall:   50% der Fixkosten werden ersetzt
• 80-100% Umsatzausfall:   75% der Fixkosten werden ersetzt

• Bei einem Umsatzausfall zwischen 25% und 40% kann der Fixkostenzuschuss des Landes OÖ beantragt werden

• Seit 18. Mai kann der Antrag (für die erste Auszahlungstranche) gestellt werden; ab 19. August für den Gesamtbetrag

• Antragstellung bis 31. August 2021 möglich

• Bestätigung eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Bilanzbuchhalters vorgeschrieben

Fixkosten (u.a.):
• Geschäftsraummieten und Pacht
• Versicherungsprämien
• Zinsaufwendungen für Darlehen, Kredite und Leasingverträge
• Strom/Gas/Telekommunikation
• Angemessener Unternehmerlohn bei einkommensteuerpflichtigen Unternehmen (mindestens EUR 666,67 und max. EUR 2.666,67,- pro Monat)
• Vertragliche Zahlungsverpflichtungen (nicht das Personal betreffend)

Der Fixkostenzuschuss kann über Finanzonline beantragt werden.

Weitere Details finden Sie auch unter https://www.fixkostenzuschuss.at/#faqs

Die Beantragung ist bis 31.8.2021 möglich.

Titelbild vom Podcast 1002 Meinungen mit Markus Raml und Paul Eiselsberg

1002 Meinungen

Bild des Steuermuseums in der Kanzlei Raml und Partner

Steuermuseum

Zwei Mitarbeiterinnen der Kanzlei bei der Verleihung des INEO

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Der Rote Faden