Fixkostenzuschuss I

Der Fixkostenzuschuss ist abhängig vom Umsatzausfall.
Der Umsatzausfall ist immer nach dem durchschnittlichen Umsatzausfall des beantragten Zeitraumes (maximal drei Monate, die zusammenhängen müssen) zu bemessen. 

Der Fixkostenzuschuss I kann für Zeiträume 16. März bis 15. September beantragt werden. Ersetzt werden also die Teile der Fixkosten von maximal 3 zusammenhängenden Monaten 

• Monate jeweils vom 16. Tag bis 15. Tag eines Monats
(z.B.: 16. März bis 15. April)

• Alternativ: 2. Quartal

Höhe der Förderung:
• 40-60%   Umsatzausfall:  25% der Fixkosten werden ersetzt
• 60 -80%   Umsatzausfall:   50% der Fixkosten werden ersetzt
• 80-100% Umsatzausfall:   75% der Fixkosten werden ersetzt

• Bei einem Umsatzausfall zwischen 25% und 40% kann der Fixkostenzuschuss des Landes OÖ beantragt werden

• Seit 18. Mai kann der Antrag (für die erste Auszahlungstranche) gestellt werden; ab 19. August für den Gesamtbetrag

• Antragstellung bis 31. August 2021 möglich

• Bestätigung eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Bilanzbuchhalters vorgeschrieben

Fixkosten (u.a.):
• Geschäftsraummieten und Pacht
• Versicherungsprämien
• Zinsaufwendungen für Darlehen, Kredite und Leasingverträge
• Strom/Gas/Telekommunikation
• Angemessener Unternehmerlohn bei einkommensteuerpflichtigen Unternehmen (mindestens EUR 666,67 und max. EUR 2.666,67,- pro Monat)
• Vertragliche Zahlungsverpflichtungen (nicht das Personal betreffend)

Der Fixkostenzuschuss kann über Finanzonline beantragt werden.

Weitere Details finden Sie auch unter https://www.fixkostenzuschuss.at/#faqs

Die Beantragung ist bis 31.8.2021 möglich.

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