Corona-Förderungen

Welche Förderungen können Sie als UnternehmerIn noch beantragen?

Die Regierung hat im Zuge der Corona-Krise zahlreiche
Maßnahmen für Unternehmen zur Verfügung gestellt. Um Ihnen den Überblick zu erleichtern, welche Förderungen für Sie als Unternehmerin aber auch als Nicht Selbständige in Frage kommen, haben wir in den vergangenen beiden Jahren eine Vielzahl an Video-Updates und Klienteninformationen auf unserer Webseite sowie unseren Social-Media-Kanälen für Sie bereitgestellt.

Viele Förderungen bereits ausgelaufen
Bereits im März 2022 ist die Antragsstellung für den Fixkostenzuschuss 800.000 und den Verlustersatz ausgelaufen.
Operative Unternehmen, die vor dem 16. September 2020 einen Umsatz erzielt haben, konnten bis 31.3.2022 die Förderung beantragen, sofern ein Umsatzausfall von mindestens 30% gegeben war. Die Beantragungsfrist für den Fixkostenzuschuss I ist neben dem Ausfallbonus und der Investitionsprämie bereits im Jahr 2021 ausgelaufen.

HÄRTEFALL-FONDS
Der Härtefall-Fonds richtet sich an Selbständige die einen Freien Beruf ausüben oder gewerbliche Unternehmen die weniger als 10 MitarbeiterInnen beschäftigen. Die Beantragung des Härtefall-Fonds ist für die Betrachtungszeiträume von November und Dezember 2021 sowie Jänner, Februar und März 2022 noch bis 2.5.2022 möglich. Anspruchsberechtigte erhalten für die Lockdown-
Monate November und Dezember mindestens 1.100 Euro, Anfang 2022 dann mindestens 600 Euro. Das Umsatzminus muss im November und Dezember 30 Prozent, Anfang 2022 dann 40 Prozent im Vergleich zur Vorkrisenzeit betragen. Die Beantragung ist unter www. wko.at möglich. Benötigt wird dafür eine Handysignatur.

 

AUSFALLBONUS II
(AUSGELAUFEN) UND AUFALLBONUS III

Der Aufallbonus richtet sich an Unternehmen mit sehr hohem Umsatzausfall (mind. 50%) durch die Coronapandemie. Der letzte Antragszeitraum für den Ausfallbonus II (Zeitraum September 2021) ist bereits im Jänner ausgelaufen. Seit 10.12.2021 besteht die Möglichkeit den Ausfallbonus III zu beantragen. Voraussetzung für
die Beantragung ist ein Umsatzausfall von mind. 30% des jeweiligen Kalendermonats und einem Umsatzausfall von mindestens 40% in den Kalendermonaten Jänner bis März 2022.
Die Höhe des Ausfallsbonus III ergibt sich aus dem Umsatzausfall im Betrachtungszeitraum und dem jeweiligen Prozentsatz, der gemäß Branchenkategorisierung (ÖNACE) für die Branche heranzuziehen ist (10 – 40 %). Der Ausfallsbonus III ist mit EUR 80.000 pro Kalendermonat gedeckelt. Ausfallsbonus und Kurzarbeit dürfen maximal den Umsatz des Vergleichszeitraums ergeben. Antragszeiträume Ausfallsbonus III
(jeweils mind. 30 % Umsatzausfall):
Ausfallsbonus November 2021: 10.12.2021 – 09.03.2022
Ausfallsbonus Dezember 2021: 10.01.2022 – 09.04.2022

Antragszeiträume Ausfallsbonus III
(jeweils mind. 40 % Umsatzausfall):
Ausfallsbonus Jänner 2022: 10.02.2022 – 09.05.2022
Ausfallsbonus Februar 2022: 10.03.2022 – 09.06.2022
Ausfallsbonus März 2022: 10.04.2022 – 09.07.2022

15.06.2022, Raml und partner Steuerberatung

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